Allgemeine Geschäftsbedingungen PATHÉ FILMS AG     
  Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_Pathe_Films_deutsch.doc
 
History PATHÉ FILMS AG     

  Katalog_2008_Update_02.08.pdf
 
Öffentliche Filmvorführungen     
Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden! Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen.
  Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Vorführungen
  Anfrage für Vorführrechte
  Anleitung in 6 Schritten
 
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