Allgemeine Geschäftsbedingungen PATHÉ FILMS AG
Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_Pathe_Films_deutsch.doc
History PATHÉ FILMS AG
Katalog_2008_Update_02.08.pdf
Öffentliche Filmvorführungen
Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden! Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen.
Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Vorführungen
Anfrage für Vorführrechte
Anleitung in 6 Schritten
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