Kundencenter
Allgemeine Geschäftsbedingungen PATHÉ FILMS AG
Pathe_AGB_2015_d.pdf
History PATHÉ FILMS AG
Katalog_2008_Update_02.08.pdf
katalog_2017_update_05.17.pdf
Öffentliche Filmvorführungen
Öffentliche Filmvorführungen müssen durch den Rechteinhaber bewilligt werden! Wer Filme öffentlich vorführen will, muss die Erlaubnis des Inhabers der öffentlichen Vorführungsrechte für den entsprechenden Filmtitel einholen.
Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Vorführungen
Anfrage für Vorführrechte
Anleitung in 6 Schritten
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